ihre Krankenkasse bietet ihnen die elektronische Patientenakte (ePA) an. Dort können sowohl sie selbst wie auch ihre behandlenden Ärzte Dokumente (Krankenhausentlassungsbriefe, Arztbriefe, Laborwerte, etc.) einfügen.
Mit dem Einlesen ihrer Gesundheitskarte gewähren Sie uns Zugriff auf ihre elektronische Patientenakte für 90 Tage.
Unsere Praxis ist verpflichtet folgende Daten in die ePA hochzuladen:
- Labordaten (Ergebnisse der Blutabnahmen)
- Befundberichte der Diagnostik (z. B. alle Ultraschallbefunde, EKG, LZ-EKG, etc.)
- elektronische Arztberichte, die wir selbst an andere Ärzte verschicken
Sollten sie NICHT wünschen, dass wir ihre ePA einsehen oder Daten in die ePA laden, müssen sie uns dies mitteilen, wenn wir die Gesundheitskarte einlesen!
Sie können die Zugriffsrechte auf die ePA auch in der entsprechenden APP der Krankenkasse selbst einrichten. Hierzu benötigen sie ein Tablet oder Handy oder einen PC.
Ihre Vorteile:
- Jeder behandelnde Arzt kann ihre Krankunterlagen einsehen, die sich in der elektronischen Akte befinden.
- Sie müssen keine Ordner mit Krankenunterlagen mehr zu ihren Ärzten tragen.
- Auch sie können jederzeit die von den Ärzten eingestellten Unterlagen einsehen und haben somit immer Zugang zu ihren Arztberichten.
Wir sind nicht verpflichtet, Dokumente, die wir in der Vergangenheit oder in der Zukunft von anderen Ärzten übermittelt bekommen, in die ePA hochzuladen. Dies werden wir auch nicht tun, da der Zeitaufwand hierfür für uns zu groß ist.
Wir können ihnen auf Wunsch (und gegen Erstattung der Materialkosten) die bei uns gespeicherten Unterlagen in digitaler Form als PDF-Dokumente auf einer CD oder einem USB-Stick zur Verfügung stellen, damit Sie diese selbst in die eAkte einfügen können.
