Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet jetzt unaufhaltsam fort. Ziel der Digitalisierung ist die Vereinfachung von Abläufen, Vermeidung von Übertragungsfehlern und letztlich auch die Einsparung von Rohstoffen, vorwiegend durch papierloses Arbeiten.

Unsere Praxis bemüht sich, alle aktuellen digitalen Prozesse schnellstmöglich umzusetzen. Hierbei stehen derzeit folgende digitale Verfahren zur Verfügung:

  • elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • elektronische Patientenakte
  • elektronisches Rezept
  • elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen werden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen digital erstellt und als eAU direkt bei Ausstellung digital an die Krankenkasse übermittelt. Die Daten liegen somit sofort der Krankenkasse vor. Die Krankenkasse stellt dem Arbeitgeber einen digitalen Datensatz zur Verfügung, den der Arbeitgeber digital abfragen kann.
Sie als Patient bekommen zur Kontrolle noch einen Papierausdruck für ihre Unterlagen.

Ihre Vorteile:
  • Sie müssen als Patient weder ihrer Krankenkasse noch ihrem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zuschicken.
  • Es ist lediglich noch ein Anruf bei ihrem Arbeitgeber notwendig, mit dem sie ihre Arbeitsunfähigkeit bekanntgeben.